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Praxisräumlichkeiten zu vermieten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Kaindl besitzt eine Dermatologie-Praxis in der Neutorstraße 26, 5020 Salzburg und möchte diese stunden- oder tageweise für Interessenten untervermieten. Je nach Bedarf können einzelne Räume sowie die gesamte Praxis gemietet werden. Weiters werden Parkplätze zur Verfügung gestellt. Gerne können Sie sich bei Interesse direkt an Frau Kaindl wenden: 0664 / 8418213.

Freundliche Grüße

Ihre Landesinnung der Fußpflege, Kosmetik und Massage 

PROVISIOSFREI! 82m2 als Ordination/Therapie-/Büroräume zu vermieten

PROVISIOSFREI!

82m2 als Ordination/Therapie-/Büroräume zu vermieten:

5 Zimmer und Eingang/Wartebereich, Bürohaus Mirabell,

hofseitige ruhige Lage, möbliert.

HWB SK 64     fGee  1,34

990 EURO/Monat + BK

ab sofort

Kontakt:

+43 680 330 64 63

Mag. Marianne Uhlir

 

Bilder sehen Sie Hier!

Behandlungsraum zur Verfügung!

Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Gemeinschaftspraxis wird ab April 2020 ein schöner Behandlungsraum frei.
Geeignet für Therapie, Massage, Kosmetik, Fußpflege. Es ist auch eine tageweise Nutzung möglich.

Adresse und Kontakt:
Silvia Bauer: 0664/ 5016472
Wolf-Dietrich-Straße 12
5020 Salzburg

Weitere Informationen finden Sie im nachstehenden Link: Inserat_Silvia_Bauer_.pdf

Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung

info bildRegistrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung

Jetzt mit Online-Ratgeber: Neue gesetzliche Regelungen ab 1.1.2016 – was bedeutet das für mein Unternehmen?

Ab dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.

Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung

Jetzt mit Online-Ratgeber: Neue gesetzliche Regelungen ab 1.1.2016 – was bedeutet das für mein Unternehmen? Ab dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.

Registrierkassenpflicht:
Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz

  • je Betrieb € 15.000,-- und
  • die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr

überschreiten.

Belegerteilungsverpflichtung:

Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen.

Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Alle Details sowie Ausnahmen von dieser gesetzlichen Regelung finden Sie in den Informationsangeboten auf dieser Seite.

Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.
....nachstehend ein Link zum Online Ratgeber zur Registrierkassenpflicht zu Ihrer Information!

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Weitere-Steuern-und-Abgaben/Verfahren---Pflichten-im-oesterr--Steuerrecht/Registrierkassenpflicht-.html
Link: Online Ratgeber zur Registrierkasse

WIFI Salzburg Aus- u. Weiterbildung Kosmetik

contbild688.blbUnsere Ansprechpartner im WIFI Salzburg beraten Sie gerne:

Wolfgang Pitzl
Tel. +43 (0) 662 8888 - 425
Fax +43 (0) 662 8888 - 960 425
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Monika Skopec
Tel. +43 (0) 662 8888 - 422
Fax +43 (0) 662 8888 - 960 422
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Link: WIFI Salzburg Aus- u. Weiterbildung Kosmetik

MMHm AV kundgemacht BGI.II Nr. 271/2015

Mit Kundmachungsdatum 22.9.2015 wurden die Änderungen der MMHm-AV (Ausbildungsverordnung) und auch der MMHm ZV(Zeugnisverordnung) kundgemacht. Somit es ist durch einen langen Prozess mit vielen Beteiligten gelungen eine weitere Spezialqualifikation für Medizinische Masseure und Heilmasseure im MMHmG festzuschreiben. Neben Lehrinhalten im Bereich Lagerung und Transfer konnte auch erreicht werden, Inhalte der Mobilisation und Rehabilitation in der Spezialqualifikation „Basismobilisation“ vermitteln zu können.

Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation

 

Unterrichtsfach Lehrinhalte Lehrkraft Art der Prüfung Std.
Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation Einführung in die Rehabilitation Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV / Physiotherapeut Kommissionelle Abschlussprüfung 10
  Physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster     10
  Theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Lagerung und Transfer, Einsatz von Gehhilfen sowie Gehtraining     20
      gesamt 40
  Praktische Ausbildung      
  Praktische Ausbildung in Einrichtungen, die der stationären Betreuung dienen   gesamt 40
    Ausbildung insgesamt 80

 

Seit 1. Jänner 2004 werden die Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
Folgende Bundesgesetzblätter wurden am 22. September 2015 herausgegeben:
BGBl Nr. Kundmachungs- datum Kurzinformation BGBl. II Nr. 270/2015 22.09.2015 Änderung der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV) BGBl. II Nr. 271/2015 22.09.2015 Änderung der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung (MMHm-ZV)

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Evaluierungsleitfaden

Anbei finden Sie den neu überarbeiteten Evaluierungsleitfaden 2015, der mit Unterstützung der AUVA und Experten der Innungen erstellt wurde.
Nähere Details zur Evaluierung finden Sie auf der Plattform der AUVA unter: www.eval.at

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