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Als Teil eines Neubaus entstehen 170 m2 Praxisräumlichkeiten, welche Sie individuell gestalten und anpassen können. Die Fläche teilt sich auf in 100 m2 helle und lichtdurchflutete Erdgeschossfläche sowie 73 m2 im Untergeschoss. Zusätzlich verfügbar sind Lagerflächen von bis zu 36 m2. Anschlüsse für Bad, Küche, Toilette, Dusche sind im Erdgeschoss vorhanden. Maximaler Gestaltungsspielraum, um Ihren Anforderungen gerecht werden zu können. Der Quadratmeterpreis liegt bei € 15,-. Die Betriebskosten werden bei ca. € 1,50 ,- / qm liegen.
Der Zugang erfolgt über einen getrennten Eingang, welcher nur zu den Praxisräumlichkeiten führt. Das Erdgeschoss bietet eine helle Terrasse ins Grüne und viel Fensterfläche. Im Untergeschoss ist das Badezimmer, die Toilette und die Küche untergebracht. Die Betriebskosten sind in diesem modernen Neubau moderat. Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage bieten Autonomie von kommerziellen Energieanbietern. Eine Ladesäule für zwei E-Autos wird realisiert. 4 bis 5 Parkplätze stehen den Mietern zur Verfügung. Die Fußbodenheizung sorgt für ein gleichmäßiges Raumklima.
Neugierig geworden? Fordern Sie noch heute unser Exposé zu dieser Immobilie an und freuen Sie sich auf die Besichtigung.
RE/MAX Premium Group, WohnFaktur GmbH
Hellbrunner Straße 11, 5020 Salzburg
+43 662 84 48 48, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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PROVISIOSFREI!
82m2 als Ordination/Therapie-/Büroräume zu vermieten:
5 Zimmer und Eingang/Wartebereich, Bürohaus Mirabell,
hofseitige ruhige Lage, möbliert.
HWB SK 64 fGee 1,34
990 EURO/Monat + BK
ab sofort
Kontakt:
+43 680 330 64 63
Mag. Marianne Uhlir
Bilder sehen Sie Hier!
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Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Gemeinschaftspraxis wird ab April 2020 ein schöner Behandlungsraum frei.
Geeignet für Therapie, Massage, Kosmetik, Fußpflege. Es ist auch eine tageweise Nutzung möglich.
Adresse und Kontakt:
Silvia Bauer: 0664/ 5016472
Wolf-Dietrich-Straße 12
5020 Salzburg
Weitere Informationen finden Sie im nachstehenden Link: Inserat_Silvia_Bauer_.pdf
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Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung
Jetzt mit Online-Ratgeber: Neue gesetzliche Regelungen ab 1.1.2016 – was bedeutet das für mein Unternehmen?
Ab dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.
Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung
Jetzt mit Online-Ratgeber: Neue gesetzliche Regelungen ab 1.1.2016 – was bedeutet das für mein Unternehmen? Ab dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.
Registrierkassenpflicht:
Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz
- je Betrieb € 15.000,-- und
- die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr
überschreiten.
Belegerteilungsverpflichtung:
Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen.
Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Alle Details sowie Ausnahmen von dieser gesetzlichen Regelung finden Sie in den Informationsangeboten auf dieser Seite.
Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.
....nachstehend ein Link zum Online Ratgeber zur Registrierkassenpflicht zu Ihrer Information!
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Weitere-Steuern-und-Abgaben/Verfahren---Pflichten-im-oesterr--Steuerrecht/Registrierkassenpflicht-.html
Link: Online Ratgeber zur Registrierkasse
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Unsere Ansprechpartner im WIFI Salzburg beraten Sie gerne:
Wolfgang Pitzl
Tel. +43 (0) 662 8888 - 425
Fax +43 (0) 662 8888 - 960 425
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Monika Skopec
Tel. +43 (0) 662 8888 - 422
Fax +43 (0) 662 8888 - 960 422
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Mit Kundmachungsdatum 22.9.2015 wurden die Änderungen der MMHm-AV (Ausbildungsverordnung) und auch der MMHm ZV(Zeugnisverordnung) kundgemacht. Somit es ist durch einen langen Prozess mit vielen Beteiligten gelungen eine weitere Spezialqualifikation für Medizinische Masseure und Heilmasseure im MMHmG festzuschreiben. Neben Lehrinhalten im Bereich Lagerung und Transfer konnte auch erreicht werden, Inhalte der Mobilisation und Rehabilitation in der Spezialqualifikation „Basismobilisation“ vermitteln zu können.
Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation
Unterrichtsfach | Lehrinhalte | Lehrkraft | Art der Prüfung | Std. |
Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation | Einführung in die Rehabilitation | Arzt gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 MMHm-AV / Physiotherapeut | Kommissionelle Abschlussprüfung | 10 |
Physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster | 10 | |||
Theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Lagerung und Transfer, Einsatz von Gehhilfen sowie Gehtraining | 20 | |||
gesamt | 40 | |||
Praktische Ausbildung | ||||
Praktische Ausbildung in Einrichtungen, die der stationären Betreuung dienen | gesamt | 40 | ||
Ausbildung | insgesamt | 80 |
Seit 1. Jänner 2004 werden die Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
Folgende Bundesgesetzblätter wurden am 22. September 2015 herausgegeben:
BGBl Nr. Kundmachungs- datum Kurzinformation BGBl. II Nr. 270/2015 22.09.2015 Änderung der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV) BGBl. II Nr. 271/2015 22.09.2015 Änderung der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung (MMHm-ZV)
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Anbei finden Sie den neu überarbeiteten Evaluierungsleitfaden 2015, der mit Unterstützung der AUVA und Experten der Innungen erstellt wurde.
Nähere Details zur Evaluierung finden Sie auf der Plattform der AUVA unter: www.eval.at