Frau Kaindl besitzt eine Dermatologie-Praxis in der Neutorstraße 26, 5020 Salzburg und möchte diese stunden- oder tageweise für Interessenten untervermieten. Je nach Bedarf können einzelne Räume sowie die gesamte Praxis gemietet werden. Weiters werden Parkplätze zur Verfügung gestellt. Gerne können Sie sich bei Interesse direkt an Frau Kaindl wenden: 0664 / 8418213.
Freundliche Grüße
Ihre Landesinnung der Fußpflege, Kosmetik und Massage
Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Gemeinschaftspraxis wird ab April 2020 ein schöner Behandlungsraum frei. Geeignet für Therapie, Massage, Kosmetik, Fußpflege. Es ist auch eine tageweise Nutzung möglich.
Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung
Jetzt mit Online-Ratgeber: Neue gesetzliche Regelungen ab 1.1.2016 – was bedeutet das für mein Unternehmen?
Ab dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.
Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung
Jetzt mit Online-Ratgeber: Neue gesetzliche Regelungen ab 1.1.2016 – was bedeutet das für mein Unternehmen? Ab dem 1.1.2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen.
Registrierkassenpflicht: Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz
je Betrieb € 15.000,-- und
die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr
überschreiten.
Belegerteilungsverpflichtung:
Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen.
Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Alle Details sowie Ausnahmen von dieser gesetzlichen Regelung finden Sie in den Informationsangeboten auf dieser Seite.
Wichtiger Hinweis: Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt. ....nachstehend ein Link zum Online Ratgeber zur Registrierkassenpflicht zu Ihrer Information!
Unsere Ansprechpartner im WIFI Salzburg beraten Sie gerne:
Wolfgang Pitzl Tel. +43 (0) 662 8888 - 425 Fax +43 (0) 662 8888 - 960 425 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Monika Skopec Tel. +43 (0) 662 8888 - 422 Fax +43 (0) 662 8888 - 960 422 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit Kundmachungsdatum 22.9.2015 wurden die Änderungen der MMHm-AV (Ausbildungsverordnung) und auch der MMHm ZV(Zeugnisverordnung) kundgemacht. Somit es ist durch einen langen Prozess mit vielen Beteiligten gelungen eine weitere Spezialqualifikation für Medizinische Masseure und Heilmasseure im MMHmG festzuschreiben. Neben Lehrinhalten im Bereich Lagerung und Transfer konnte auch erreicht werden, Inhalte der Mobilisation und Rehabilitation in der Spezialqualifikation „Basismobilisation“ vermitteln zu können.
Theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Lagerung und Transfer, Einsatz von Gehhilfen sowie Gehtraining
20
gesamt
40
Praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung in Einrichtungen, die der stationären Betreuung dienen
gesamt
40
Ausbildung
insgesamt
80
Seit 1. Jänner 2004 werden die Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht. Folgende Bundesgesetzblätter wurden am 22. September 2015 herausgegeben: BGBl Nr. Kundmachungs- datum Kurzinformation BGBl. II Nr. 270/2015 22.09.2015 Änderung der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV) BGBl. II Nr. 271/2015 22.09.2015 Änderung der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung (MMHm-ZV)
Anbei finden Sie den neu überarbeiteten Evaluierungsleitfaden 2015, der mit Unterstützung der AUVA und Experten der Innungen erstellt wurde. Nähere Details zur Evaluierung finden Sie auf der Plattform der AUVA unter: www.eval.at