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Die Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure ist die gesetzliche Interessensvertretung sowie Service- und Informationsstelle für alle selbständigen Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Heilmasseure, Piercer, Tätowierer und Nagelstudios.Die Innung ist Partner und Anlaufstelle für Anfragen und steht den Mitgliedsbetrieben bei ihrer beruflichen Tätigkeit und bei branchenrelevanten Themen unterstützend zur Seite.
Sachbearbeiterin
Sandra Öllinger
Julius-Raab-Platz 1 - 5027 Salzburg
Telefon: +43 662 8888 268
E-Mail:
Landesinnungsgeschäftsführerin
Mag. Nina Rossin
Julius-Raab-Platz 1 - 5027 Salzburg
Telefon: +43 662 8888 269
E-Mail:
wundlos glücklich
Werde Teil unseres Teams!
Wenn du Freude an deiner Arbeit mit Wundpatienten oder Krankheitsbildern rund um Wundpatienten hast, dann bist du bei uns richtig!
Uns ist es wichtig, dass jeder Mensch mit einer Wunde und nach einer Wundbehandlungganzheitlich begleitet wird! Nur ein therapeutisches Team mit dem Spezialwissen mehrerer Disziplinen unterstützt die Heilung einer Wunde und verhindert ein Rezidiv.
Unsere Vision ist es, im gesamten Bundesland Salzburg das Angebot aller Berufsgruppen rund um Wundpflege und Therapie transparent und überschaubar anzubieten.Wir sind eine Plattform für Professionisten, die ihr Know How direkt an ihre Zielgruppe bringenwollen. So kann zuweisenden Ärzten, pflegenden Angehörigen und suchenden Patienten einumfangreiches Angebot vermittelt werden.
Gemeinsam mit Wundmanagern, medizinischen Fußpflegern, Diätologen, Physiotherapeuten undHeilmasseuren, Ergotherapeuten sowie diversen anderen Berufsgruppen bieten wir unserenPatienten multidisziplinäre Betreuung an!
https://wundlosgluecklich.at/fusspflege/
Anschreiben_-_Team_aktuell.pdf
Wundkompetentzentrum_Konzept.pdf
Zusendung_Info_Mitgliedschaft.pdf
Karoline Kinsky & Angelika Lieber
Suche selbständige medizinische Fußpflegerin,
1mal die Woche bzw. dann im 6 Wochen Rhythmus,
für meine bereits bestehenden Kunden,
eingerichteter Arbeitsplatz vorhanden.
Studiostandort
Schulstraße 1
5112 Lamprechtshausen
Widmann Sonja
Tel. 0664-3410818
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Wir planen bis Ende 2020 alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden bereits zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. September 2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an
Die Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
ist die gesetzliche Interessensvertretung sowie Service- und Informationsstelle für alle selbständigen Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Heilmasseure, Piercer, Tätowierer und Nagelstudios.
Julius-Raab-Platz 1
A-5027 Salzburg
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.