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Wolfgang Pitzl Tel. +43 (0) 662 8888 - 425 Fax +43 (0) 662 8888 - 960 425 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Mit Kundmachungsdatum 22.9.2015 wurden die Änderungen der MMHm-AV (Ausbildungsverordnung) und auch der MMHm ZV(Zeugnisverordnung) kundgemacht. Somit es ist durch einen langen Prozess mit vielen Beteiligten gelungen eine weitere Spezialqualifikation für Medizinische Masseure und Heilmasseure im MMHmG festzuschreiben. Neben Lehrinhalten im Bereich Lagerung und Transfer konnte auch erreicht werden, Inhalte der Mobilisation und Rehabilitation in der Spezialqualifikation „Basismobilisation“ vermitteln zu können.
Theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung von Lagerung und Transfer, Einsatz von Gehhilfen sowie Gehtraining
20
gesamt
40
Praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung in Einrichtungen, die der stationären Betreuung dienen
gesamt
40
Ausbildung
insgesamt
80
Seit 1. Jänner 2004 werden die Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht. Folgende Bundesgesetzblätter wurden am 22. September 2015 herausgegeben: BGBl Nr. Kundmachungs- datum Kurzinformation BGBl. II Nr. 270/2015 22.09.2015 Änderung der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV) BGBl. II Nr. 271/2015 22.09.2015 Änderung der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung (MMHm-ZV)
Anbei finden Sie den neu überarbeiteten Evaluierungsleitfaden 2015, der mit Unterstützung der AUVA und Experten der Innungen erstellt wurde. Nähere Details zur Evaluierung finden Sie auf der Plattform der AUVA unter: www.eval.at